Die Kliniken Schmieder sind sowohl
- Fachkrankenhaus
§ 108 und § 109 SGB V, Phasen A und B
als auch
- Rehabilitationseinrichtung
§ 111 SGB V, Phasen C, D und E
entsprechend dem Phasenmodell der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR)
Weitere Stichpunkte:
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV-Bund, ehemals BfA)
Für DRV-Anspruchsberechtigte besteht eine Zulassung zur Anschlussheilbehandlung (AHB) für die Indikationsgruppen 9 und 10g. - Deutsche Rentenversicherung Land (DRV-Land, ehemals LVA)
Alle Länder-DRV belegen uns (AHB, Heilverfahren) - Berufsgenossenschaften
Die Kliniken Schmieder haben die Anerkennung als sogenannte „BGSW“-Klinik der Berufsgenossenschaften. - Krankenkassen/Krankenversicherungen/weitere Leistungsträger
Eine Rehabilitation muss grundsätzlich nach den Vorgaben des Leistungsträgers beantragt und vor Aufnahme genehmigt werden. - Verlegungen
Verlegungen von Krankenhaus zu Krankenhaus sind dem Kostenträger anzuzeigen. - Beihilfeberechtigung
Die Klinken Schmieder sind beihilfeberechtigt nach den Beihilferichtlinien des Bundes/des Landes/der Kommunen.