
Phase A und Phase B
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt/Neurologe oder Vertragspsychotherapeut) stellt die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung fest und füllt eine „Verordnung zur Krankenhausbehandlung“ aus.

Er setzt sich mit unserer Akutabteilung in Verbindung (Phase A) und kann meist einen Aufnahmetermin vereinbaren; bei Patienten der Phase B faxt er einen aktuellen Status (Aufnahme-Fragebogen Phase B) an unsere Phase-B-Abteilung.
Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgestellte „Verordnung“ spätestens zur Aufnahme mit (Rückseite der Verordnung beachten).
Bitte lassen Sie sich Ihre Behandlung „vor" Antritt unbedingt vom Leistungsträger genehmigen, da wir eine so genannte „gemischte Einrichtung“ sind!
Entweder benötigen wir eine Zusage von der privaten Krankenversicherung oder eine „Aufnahmevereinbarung für Selbstzahler“.
Sie können auch Wahlleistungen vereinbaren, sprechen Sie aber bitte auch diese zuvor mit Ihrem Leistungsträger ab.
Eine Krankenhausbehandlung (Phase A) dauert nur wenige Tage und wird nach dem sog. „DRG-System“ abgerechnet; eine Krankenhausbehandlung ersetzt also keine Rehabilitation!
