
Ihr behandelnder Arzt, also Ihr Hausarzt oder Ihr Neurologe, stellt beim zuständigen Leistungsträger einen Antrag auf Rehabilitation mit dem Wunsch in den Kliniken Schmieder behandelt zu werden.
Zuständig ist bei Erwerbstätigen meist der Rentenversicherungsträger ansonsten die Krankenkasse.
Die Rehabilitation ist in den meisten Fällen stationär. Ambulante, teilstationäre Rehabilitation wird in Stuttgart oder Konstanz angeboten.
Unser Aufnahme-Fragebogen erspart oft umfangreiche Schilderungen.
Sobald dieser Antrag vom Leistungsträger genehmigt wurde, erhalten Sie (und einige Tage später auch wir) eine entsprechende Nachricht.
Diese Unterlagen werden bei uns durch die Ärztliche Leitung bewertet und mit entsprechenden Hinweisen an die zentrale Belegungs-Disposition weitergegeben, von wo Sie nach den Maßgaben automatisch den nächstmöglichen oder den gewünschten Termin erhalten.
Sie unterschreiben eine Aufnahmevereinbarung für Selbstzahler und reichen die Rechnungen zur Erstattung ein. Mit Restkostenversicherungen rechnen wir gerne direkt ab, wenn Sie uns eine „Abtretungserklärung“ zusenden.
WICHTIG: Klären Sie die Kostenübernahme unbedingt vor Rehaantritt mit den beteiligten Stellen ab.
Hier übernimmt in aller Regel der Krankenhaussozialdienst diese Aufgabe.
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