
Selbstverständlich werden alle Patienten bestmöglich behandelt.
Wenn Sie darüber hinaus wahlärztliche Leistungen oder besondere Unterkunft in Anspruch nehmen wollen, können Sie diese vor Behandlung vereinbaren.
Sie werden vom Stationsarzt betreut. Wollen Sie vom Chefarzt oder einem von ihm beauftragten Arzt behandelt werden, können Sie „wahlärztliche Leistungen“ vereinbaren. Diese werden von unserem Vertragsinstitut direkt mit Ihnen abgerechnet.
Wollen Sie die Wahlleistungen zur Erstattung einreichen z. B. bei einer Zusatzversicherung, lassen Sie sich unbedingt vor Behandlungsantritt Ihre Anspruchsberechtigung schriftlich bestätigen.
Die Kliniken Schmieder sind versicherungsrechtlich eine so genannte „gemischte Einrichtung“, weshalb es dieser Bestätigung bedarf.
