
1. Die Anmeldung zu den Kursen erfolgt ausschließlich schriftlich. Die Vergabe von Kursplätzen erfolgt nach Eingang des von uns zugesandten Anmeldeformulars. Die Kursinteressenten werden über das jeweilige Kursdatum persönlich informiert. Anmeldungen für die Warteliste werden laufend angenommen. Ein Kursplatz gilt für den Bewerber als bestätigt, wenn
- dem Bewerber eine definitive Kursplatzbestätigung vorliegt
- eine schriftliche, verbindliche Anmeldung vorliegt
- die Zahlungsfrist eingehalten ist
- die speziellen Teilnahmebedingungen für den Kurs erfüllt sind.
Sollte eine Anmeldung nicht rechtzeitig vor Kursbeginn vom Veranstalter bestätigt worden sein, hat sich der Bewerber durch Rückfragen zu vergewissern, ob für ihn ein Kursplatz reserviert wurde. Versäumt er dies, kann er sich nicht darauf berufen, keine Kursplatzreservierung oder Absage erhalten zu haben.
2. Das Fort- und Weiterbildungszentrum behält sich vor, bei zu geringer Beteiligung, Krankheit des Referenten oder aus anderen dringenden Gründen, die von ihm angekündigten Fortbildungen abzusagen. Weitere Schadensersatzansrpüche (z.B. Absage von Patienten, Buchungen einer Unterkunft, Anreise o.ä.) sind ausgeschlossen. Die Teilnahmegebühr wird dann ohne Abzug erstattet.
3. Prinzipiell kann durch entstehende Fehltage während eines Kurses keine Rückzahlung der Kursgebühr erfolgen. Bei Stornierungen bis spätestens vier Wochen vor Kursgebinn wird die Kursgebühr abzüglich einer 10%igen Bearbeitungsgebühr erstattet. Bei einer Stonierung innerhalb von vier Wochen vor Kursbeginn werden 80% der Gebühren erstattet, wenn der Kursplatz neu vergeben werden kann. Kann der Platz durch die Warteliste nicht wieder belegt werden, wird die Kursgebühr voll einbehalten. Kursanmeldungen können nur schriftlich zurückgezogen werden. Bei mehrteiligen Seminaren ist die Absage einzelner Kursteile nicht möglilch.
5. Die Neuvergabe des Kurses kann nur über das Fort- und Weiterbildungszentrum erfolgen.
6. Die Kursteilnehmer halten sich in den Veranstaltungsräumen auf eigene Gefahr auf. Bei Anwendungsdemonstrationen und Übungen, die Kursteilnehmer an Patienten oder anderen Kursteilnehmern vornehmen, handeln die Kursteilnehmer auf eigene Gefahr und Risiko. Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, gegen die Dozenten und den Veranstalter sind, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit vorliegt, ausgeschlossen. Fügen Kursteilnehmer Dritten während der Übungen und Demonstrationen Schaden zu, bleiben ihre Haftungen unberührt.
