Sozialdienst

Beratung und Hilfe

Sozialdienst

Der Sozialdienst ergänzt die ärztliche, therapeutische und pflegerische Versorgung während der Rehabilitationsmaßnahme mit dem Ziel, den Patienten in seiner besonderen Lebenssituation durch fachliche Hilfen zur Seite zu stehen. Gemeinsam mit den Patient:innen sucht der Sozialdienst nach individuellen Problemlösungsstrategien und unterstützt die Patient:innen dabei.

Die Art der Hilfe richtet sich immer nach dem Einzelfall und den speziellen Erfordernissen der Patient:innen. Geleitet ist die Unterstützung von dem Gedanken, die Patientin oder den Patienten zu befähigen, die eigenen Ressourcen zu nutzen (Hilfe-zur-Selbsthilfe). Konkret kann es sich dabei um folgendes handeln:

  • Informationen über Angebote
  • Beratung über Zugangswege zu Leistungen
  • direkte Hilfestellung z.B. bei einer Antragstellung
  • Einschaltung weiterer Dienstleister
  • Vorbereitung für die Zeit nach dem Klinkaufenthalt

In Gesprächen mit Patient:innen oder deren Angehörigen klärt der Sozialdienst den Bedarf an Unterstützung, der benötigt wird. Dies kann individuell sehr unterschiedlich sein, jedoch sollten Patient:innen oder Angehörige das Beratungsangebot wahrnehmen, um sich über den neuesten Stand ihrer Rechte als Patient:innen und ihrer Ansprüche zu informieren.

Eine Auswahl an Themen, die der Sozialdienst in Einzel- oder Gruppenberatungen durchführt, haben wir aufgelistet.

Beratungsspektrum (Auswahl)

  • Finanzielle Absicherung während der Erkrankung/Rehaaufenthalt (Entgeltfortzahlung, Übergangsgeld, Krankengeld, Verletztengeld, Arbeitslosengeld II)
  • Rehabilitation (Eingliederung in Arbeit, Beruf und Gesellschaft)
  • Rentenversicherung, Unfallversicherung, Krankenversicherung
  • Arbeitsförderung: Agentur für Arbeit (Sozialgesetzbuch III)
  • Grundsicherung für Arbeitssuchende: ARGE/Job-Center (Sozialgesetzbuch II)
  • Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen und Schwerbehindertenrecht, Schwerbehindertenausweis, Nachteilsausgleiche (Sozialgesetzbuch IX)
  • Sozialhilfe (Sozialgesetzbuch XII)
  • gesetzliche Betreuung (Fragen zu Vollmacht und gesetzlicher Vertretung)
  • Informationen über Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfegruppen
  • Pflegeversicherung (Sozialgesetzbuch XI)
  • Fragen zur Versorgung nach dem Klinikaufenthalt – ambulante oder stationäre Hilfe

Weitere Informationen zu sozialrechtlichen Themen finden Sie hier:

Angehörigengruppe der Neurologischen Frührehabilitation
Jede Woche finden Angehörigengruppen statt. Im zweiwöchigen Wechsel dienen diese dem Austausch der Betroffenen. Außerdem werden immer wieder Fachvorträge zu bestimmten Themen aus einer Berufsgruppe angeboten.

Seminar Behindertenrecht
Die Rechte nach dem Sozialgesetzbuch IX werden den Patient:innen in einem Seminar nahegebracht. Dies ist an den einzelnen Standorten individuell geregelt.

Beratungshäufigkeit
Die Anzahl der Beratungstermine richtet sich nach dem Einzelfall. Häufig sind mehrere Beratungstermine erforderlich. Das Häufigkeit des Beratungsbedarfes ergibt sich oft erst im Verlauf der Rehabilitation. Bei komplexen Fragestellungen, ist die Einbeziehung von externen Stellen (z.B. Rehabilitationsberatern, Servicestellen, Pflegediensten usw.) erforderlich, was die Beratungsintensität erhöht.

Patienten- und Angehörigenberatung
Die Beratungen finden häufig zusammen mit Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuern der Patient:innen statt. Dies ist häufig dann der Fall, wenn die Patient:innen aufgrund ihrer kognitiven Einschränkungen den Beratungsinhalten nicht folgen können oder aber die daraus resultierende Aktivität (Antragstellung, Kontaktaufnahme mit Institutionen etc.) nicht nachkommen können.
Voraussetzung ist immer, dass eine Vertretungsbefugnis für die Patientin oder den Patienten vorliegt, z.B. durch eine Betreuerbestellung oder das Einverständnis der Betroffenen.

Dauer der Beratung
Die Beratung wird zwischen 15 min und 60 Minuten angeboten. Bei Terminen mit externen Teilnehmenden (Pflegeheimmitarbeitenden, Berufshelfer:innen usw.) kann die Dauer auch nach oben abweichen.

Der Sozialdienst der Kliniken Schmieder ist Bestandteil des therapeutischen Rehabilitationsangebotes der Kliniken Schmieder. An allen Standorten steht er für Patient:innen und Angehörige zur Verfügung. In das therapeutische Leistungsspektrum eingebunden verfolgt der Sozialdienst die gemeinsamen Rehabilitationsziele, die beispielsweise sein können:

  • Maßnahmen, die eine Behinderung verhüten, beseitigen oder mildern
  • die Ausübung eines Berufes oder einer angemessenen Tätigkeit ermöglichen
  • soweit es möglich ist, die Patient:innen von Pflegemaßnahmen unabhängig machen
  • die Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen oder erleichtern

Die umfassende, intensive und auf dem neuesten Stand des Sozialrechts basierende Beratung ist ein Schwerpunkt unseres Angebots. Wir wollen Patient:innen und Angehörige beraten, informieren, ihnen weiterhelfen und auf ihrem Weg nach der Rehabilitation unterstützen.

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Ihr Kontakt

Beratungstermin
Bitte wenden Sie sich an Ihre Ärztin oder Ihren Arzt oder Mitarbeitende des Pflegedienstes, um mit uns – dem Sozialdienst – Kontakt aufzunehmen. Diese Personen können Ihnen die jeweils zuständigen Mitarbeitenden des Standortes nennen. Selbstverständlich können Sie sich bei Fragen auch direkt an den Sozialdienst wenden. Den Beratungstermin erhalten sie dann auf Ihrer Therapiekarte vermerkt.

Sozialdienste an den Standorten
Ansprechpartner:innen des Sozialdienstes an den Standorten: Sozialdienst (PDF)

Thomas Unger

Fachkompetenzleitung Sozialdienst

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