Lieferkettensorgfaltspflicht

Rechtliche Hinweise

Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Grundsatzerklärung der Kliniken Schmieder zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt nach Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz

Die Kliniken Schmieder sind ein Fachkrankenhaus auf dem Gebiet der Neurologie und behandeln als Pionier und Qualitätsführer in der Neurologischen Rehabilitation alle neurologischen Krankheitsbilder in allen Schweregraden. Dabei stehen wir allen unseren Patient:innen mit unserem fachlichen Wissen und unserer Kompetenz zur Seite, begegnen ihnen mit Respekt, menschlicher Zuwendung und Einfühlungsvermögen und schaffen dadurch einen für die Genesung und Rehabilitation förderlichen Rahmen.

Die Achtung der Menschenrechte und des Umweltschutzes, sowie aktive Überwachungsmaßnahmen sind Bestandteil unseres Wertekodexes, sowie unsere Anforderung an unsere Geschäftspartner. Im Rahmen unserer Unternehmensstrategie setzen wir auf Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Wir bekennen uns zur Achtung der Menschenrechte und der umweltrechtlichen Pflichten innerhalb unserer eigenen Geschäftsbereiche und unserer Lieferketten. Wir tragen Sorge dafür, Menschenrechts- und Umweltverletzungen vorzubeugen und Betroffenen Zugang zur Abhilfe zu ermöglichen. Insbesondere verurteilen wir jede Form von Kinder- und Zwangsarbeit, alle Arten der Sklaverei und des (modernen) Menschenhandels sowie jegliche Form von Diskriminierung. Wir bekennen uns darüber hinaus zu der Einhaltung des am jeweiligen Beschäftigungsort geltenden Arbeitsschutzes, der Zahlung angemessener Löhne sowie dem Schutz der Koalitionsfreiheit unserer Arbeitnehmenden.

1. Unsere menschenrechts- und umweltbezogenen Prioritäten:
Auf Basis der von uns durchzuführenden Risikoanalysen werden wir menschenrechts- und umweltbezogene Risiken identifizieren und unter anderem aufgrund ihrer Schwere und Bedeutung für unser Unternehmen priorisieren und zu gegebener Zeit veröffentlichen.

2. Unsere Erwartungen an unsere Beschäftigten und Geschäftspartner:
Die in dieser Grundsatzerklärung dargestellten Prinzipien gelten sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich, d.h. für alle unsere Beschäftigten, als auch für unsere Geschäftspartner in der Lieferkette. Wir erwarten ebenso von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte und zum Schutz der Umwelt verpflichten, angemessene Prozesse einrichten sowie die geeigneten Maßnahmen umsetzen und diese Erwartungshaltung auch an ihre eigenen Geschäftspartner weitergeben.

3. Verfahren zum Umsetzung der Sorgfaltspflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes:
Um unseren Sorgfaltspflichten nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nachzukommen, werden wir alle notwendigen Verfahren in unserem eigenen Geschäftsbereich, und soweit notwendig, gegenüber unseren Geschäftspartnern etablieren.

Die Kliniken Schmieder führen ein angemessenes und wirksames Risikomanagement gemäß den Anforderungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes ein, welches eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse zur Ermittlung menschenrechtlicher und umweltbezogener Risiken umfasst. Dabei überprüfen wir systematisch und kontinuierlich unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere Lieferketten, ob ein erhöhtes Risiko für mögliche Menschenrechtsverletzungen oder Umweltschäden auftreten kann.

Im Falle von erhöhten Risiken oder eines konkreten Verdachtsfalls, welcher uns auch über unsere internen und externen Beschwerdekanäle gemeldet werden kann, werden wir sorgfältig die Sachlage prüfen und können auf dieser Basis angemessene Maßnahmen ergreifen, um die Einhaltung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten so weit wie möglich sicherzustellen. Alle Maßnahmen werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit hin überprüft sowie bei Bedarf angepasst.

Unsere Bemühungen zur effektiven Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten werden wir fortlaufend dokumentieren und in einem jährlichen Bericht auf unserer Homepage veröffentlichen.

4. Verfahrensordnung für das Beschwerdeverfahren:
4.1 Anwendungsbereich:
Jede Person, d.h. sowohl Mitarbeitende als auch Personen und Organisationen außerhalb der Kliniken Schmieder, die von Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen im Sinne des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes erfährt, kann eine Beschwerde oder einen Hinweis melden. Dabei sollten Beschwerden auf Fakten beruhen und möglichst alle relevanten Informationen enthalten, die den Sachverhalt darstellen, soweit die beschwerdeführende Person über diese Informationen verfügt. Auch sollten Beschwerden darauf eingehen, welches Resultat mit der Beschwerde erzielt werden soll.

4.2 Meldestelle/ Beschwerdekanäle:
Für Hinweise über Risiken oder Verletzungen von menschenrechtlichen und umweltbezogenen Belangen innerhalb der KLINIKEN SCHMIEDER und bei unmittelbaren Geschäftspartnern steht Ihnen unser etabliertes Hinweisgebersystem zur Verfügung:

Zugang: HINWEISGEBERPORTAL

Dort finden Sie auch die Erklärung und Beschreibung der Beschwerdekanäle und Zuständigkeiten, sowie den Verfahrensablauf.
Informationen zu externen Meldestellen sind beim Bundesjustizamt verfügbar: Bundesjustizamt (Link)

Hinweise werden streng vertraulich behandelt, auch anonyme Meldungen werden entgegengenommen und geprüft.

5. Menschenrechtsbeauftragter:
Der Menschenrechtsbeauftragte ist für die Überwachung und Dokumentation der ordnungsgemäßen Aufstellung, Einrichtung und Unterhaltung des lieferkettenbezogenen Risikomanagements verantwortlich und ist verpflichtet mindestens einmal jährlich über die Erfüllung seiner Aufgaben, sowie die Ergebnisse der Überwachung schriftlich Bericht zu erstatten.

Herr Joerg Krumm
Menschenrechtsbeauftragter

Wir werden diese Grundsatzerklärung an unsere Mitarbeitenden intern und an alle externen Partner kommunizieren sowie für deren Einhaltung aktiv und nachhaltig sensibilisieren.

Diese Grundsatzerklärung der Kliniken Schmieder wurde am 13.12.2023 von der Geschäftsführung verabschiedet.

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