Wohnformen

Sozialrechtliche Informationen

Fachkompetenzleitung Sozialdienst

Thomas Unger ist für die fachliche Leitung der Sozialdienste an unseren Klinikstandorten verantwortlich.

Gespräch mit Thomas Unger, Sozialdienst, über Wohnformen in der Nachsorge

« Es gibt Einrichtungen, die sich auf neurologische Erkrankungen spezialisiert haben »

Thomas Unger ist Fachkompetenzleiter der Sozialdienste der Kliniken Schmieder. Die Bedeutung der nachstationäre Versorgung neurologischer Patientinnen und Patienten in geeigneten Wohnformen ist gerade für die Betroffenen von großer Wichtigkeit.

Welche Art von Wohnformen gibt es für Menschen mit neurologischen Erkrankungen?

Unger: Zunächst unterscheidet man Einrichtungen für behinderte Menschen, die ausgerichtet sind auf eine geistige, psychische oder körperliche Form der Behinderung. Und es gibt Einrichtungen, die sich auf neurologische Erkrankungen spezialisiert haben. Diese Einrichtungen haben ein breites Spektrum und reichen von der aktivierende Behandlungspflege schwerstbetroffener Menschen, die eine sehr intensive Pflege benötigen und zum Teil in einem Wachkoma liegen können, über Tagesstätten, Wohngemeinschaften, ambulant betreutes Wohnen oder Pflegeheime, wo sich meist jüngere Mensch befinden, die teilselbstständig sind bis hin zu einer nachklinischen Förderung nach einer stationären Reha, wenn noch Chancen auf eine beruflichen Integration bestehen, indem die Betroffenen in einer Wohngemeinschaft gezielt gefördert werden, therapeutische Unterstützung erhalten mit dem Ziel der Selbstständigkeit.

Über die Erweiterung des Neurologischen Phasenmodells wird immer wieder nachgedacht. Wie ist der derzeitige Stand?

Unger: Das neurologische Phasenmodell geht bisher bis zur Phase F. Eine Erweiterung um die Phase G wurde diskutiert. Die Bundesarbeitsgemeinsschaft für Rehabilitation (BAR) hat aktuell die Phase E in einer Empfehlung* konkret ausformuliert. Hierunter fallen nun alle Maßnahmen der Teilhabe, sei es beruflich, gesellschaftlich oder sozial. Dies können sowohl berufsfördernde Maßnahmen sein oder aber auch die Integration in spezielle Wohnformen. Zusammenfassend ist zu sagen, dass die Phase E sich an vorangegangene stationäre Maßnahmen anschließt und die Integration der betroffenen Menschen in Beruf und Alltag sichern soll.

Wo kann man sich als betroffene Person über Wohnformen informieren?

Unger: Zunächst sind die Landratsämter zu nennen, vor allem die dortigen Stellen für Eingliederungshilfe. Weitere Informationen über Wohnformen bietet u.a. die Hannelore-Kohl-Stiftung, welche eine Beratungsstelle unterhält und auch Datenbanken über Einrichtungen vorhält. Weiter sind gute Anlaufstellen Selbsthilfegruppen, welche Betroffene beraten (Bundesverband Schädel-Hirnpatienten in NOT, Forum Gehirn oder die DMSG, siehe Beratungsangebote).

* Empfehlung der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation für die Phase E: Empfehlung (PDF)

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