Wunsch- und Wahlrecht

Ihr Weg zu den Kliniken Schmieder

Rehabilitation bei den Kliniken Schmieder

Ihr Wunsch- und Wahlrecht

Mit der Bewilligung einer Anschlussrehabilitation nach einem Krankenhausaufenthalt oder bei der Antragsstellung auf Durchführung einer medizinischen Rehabilitation kommen oftmals Fragen auf einen zu: Welche Rehabilitationsklinik ist für mich geeignet? Werden dort hohe und anerkannte Qualitätsstandards erfüllt? Bei der Beantwortung dieser Fragen ist es wichtig zu wissen: Sie haben ein Mitspracherecht, die für Sie geeignete Klinik zur Durchführung Ihrer Rehabilitation zu wählen.

Informieren Sie sich rechtzeitig darüber, welche Rehabilitationsklinik Ihren medizinischen Bedürfnissen bei ärztlicher, therapeutischer und pflegerischer Leistung gerecht wird und Ihren Vorstellungen bei den Serviceleistungen, dem Standort sowie der Ausstattung entspricht – denn Reha ist nicht gleich Reha! Sie sollten auch darauf achten, dass Ihre Wunschklinik von unabhängigen Stellen zertifiziert wurde und die Qualität der medizinischen, therapeutischen und pflegerischen Leistungen von einer externen Stelle geprüft ist. Alle Standorte der Kliniken Schmieder sind seit 2008 nach KTQ®-Reha und IQMP®-Reha zertifiziert und entsprechen somit höchsten medizinischen therapeutischen und pflegerischen Qualitätsansprüchen.

Ergänzen Sie Ihren Rehabilitationsantrag mit der Äußerung Ihrer Wunschklinik, denn Sie haben nach den Sozialgesetzbüchern einen rechtlichen Anspruch auf Ausübung Ihres Wunsch- und Wahlrechts.

Ein Musterformular steht Ihnen hier zum Download bereit:

Musterformular (Word)

Entspricht Ihre Krankenkasse nicht oder nur eingeschränkt Ihrem Wunsch- und Wahlrecht, ist diese verpflichtet die Ablehnung bzw. Teilbewilligung in schriftlicher Form unter Angabe rechtlicher, medizinischer und sozialmedizinscher Gründe an Sie zu richten. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen.

Kontakt