Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle setzte die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März aus: In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es keine Testpflicht mehr. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher bis zum 7. April 2023 verpflichtend.
Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Folgend die Besucher:innen-Regelungen gelten für den Standort Gerlingen und Z2 (Satellitenstation im Klinikum Stuttgart):
Die positiv getesteten Besucherinnen und Besucher bitten wir auf Besuch bei unseren vulnerablen Patientinnen und Patienten zu verzichten.