Besuchsregelung

Kliniken Schmieder Gerlingen

Besuchsregelung für den Standort Gerlingen und die Satellitenstation Z2 ab dem 11.03.2023

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle setzte die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen zum 1. März aus: In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es keine Testpflicht mehr. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher bis zum 7. April 2023 verpflichtend.

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Folgend die Besucher:innen-Regelungen gelten für den Standort Gerlingen und Z2 (Satellitenstation im Klinikum Stuttgart):

  • Kontinuierliches und richtiges Tragen einer FFP2-Maske ist für Besucherinnen und Besucher Pflicht (Mund und Nase müssen bedeckt sein). Die FFP2-Maske ist für alle Besucher kostenfrei.
  • Tägliches Besuchsrecht: 15:00 – 19:00 Uhr
  • Gerlingen: keine definierte Höchstgrenze der Anzahl an Besucher:innen pro Patient:in und Besuchstag
  • Satellitenstation Z2: Gleichzeitig maximal 2 Besucher:innen (ab 16 Jahren) pro Patient:in
  • Gemeinsames Essen und Trinken sowie die Nutzung der Kaffeelounge und der Kaffeebar auf der Station B3 ist für Besucher:innen ab dem 7. April 2023 möglich.
  • Regelmäßiges Lüften der Zimmer wird empfohlen.
  • Händedesinfektion beim Betreten und Verlassen der Klinik ist obligatorisch.

Die positiv getesteten Besucherinnen und Besucher bitten wir auf Besuch bei unseren vulnerablen Patientinnen und Patienten zu verzichten.

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