Die Kliniken Schmieder sind Neurologische Fach-und Rehabilitationskliniken und bieten Krankenhausbehandlungen und Rehabilitationsleistungen für alle neurologischen Indikationen an. Das Phasenmodell in der Neurologie zeigt, wie verschiedene Behandlungsschritte mit den Schweregraden neurologischer Erkrankungen zusammenhängen. Die Kliniken Schmieder bieten alle Phasen von A bis D/E im stationären Setting, sowie die Phase D/E als ganztägig ambulante Rehabilitation an. Somit ist ein reibungsloser Phasenübergang möglich, der zu einem optimalen Gesamtverlauf der Behandlung beiträgt.
Krankenhausbehandlung: Als neurologisches Fachkrankenhaus führen die Kliniken Schmieder Krankenhausbehandlungen der Phasen A (Neurologische Akutbehandlung) und B (Neurologische Frührehabilitation) durch.
Rehabilitation: In den Phasen C (Frühmobilisierung) und D/E (Allgemeine Rehabilitation) werden Patienten mit neurologischen Indikationen rehabilitiert.
Des Weiteren bieten die Kliniken Schmieder an den Standorten Gailingen und Allensbach eine geriatrische Rehabilitation an.
Ihr behandelnder Arzt (Hausarzt/Facharzt)) stellt die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung fest und füllt eine „Verordnung zur Krankenhausbehandlung“ aus.
Er setzt sich mit unserer Akutabteilung in Verbindung (Phase A) und kann meist einen Aufnahmetermin vereinbaren; bei Patienten der Phase B faxt er einen aktuellen Status (Aufnahme-Fragebogen Phase B) an unsere Phase-B-Abteilung.
Gesetzlich versicherte Patienten
Bitte bringen Sie die vom Arzt ausgestellte „Verordnung“ spätestens zur Aufnahme mit (Rückseite der Verordnung beachten).
Privat versicherte Patienten
Bitte lassen Sie sich Ihre Behandlung „vor" Antritt unbedingt vom Leistungsträger genehmigen, da wir eine so genannte „gemischte Einrichtung“ sind! Entweder benötigen wir eine Zusage von der privaten Krankenversicherung oder eine „Aufnahmevereinbarung für Selbstzahler“. Sie können auch Wahlleistungen vereinbaren, sprechen Sie aber bitte auch diese zuvor mit Ihrem Leistungsträger ab.
Eine Krankenhausbehandlung (Phase A) dauert nur wenige Tage und wird nach dem sogenannten „DRG-System“ abgerechnet; eine Krankenhausbehandlung ersetzt also keine Rehabilitation!
Ihr behandelnder Arzt, also Ihr Hausarzt oder Ihr Neurologe, stellt beim zuständigen Leistungsträger einen Antrag auf Rehabilitation mit dem Wunsch in den Kliniken Schmieder behandelt zu werden.
Zuständig ist bei Erwerbstätigen meist der Rentenversicherungsträger ansonsten die Krankenkasse (siehe auch "Zuständigkeiten")
Die Rehabilitation ist in den meisten Fällen stationär. In Stuttgart, Heidelberg und Konstanz bieten wir auch ganztags ambulante Rehabilitationen an.
Wenn Sie noch im Krankenhaus sind, übernimmt in der Regel der dortige "Sozialdienst" die Anmeldung zur weiteren Behandlung. Das sind Fachleute, die sich im Sozialrecht bestens auskennen und Sie beraten können. In aller Regel werden Sie zu einer "Anschlussheilbehandlung" (AHB) angemeldet.
Unser Aufnahme-Fragebogen erspart oft umfangreiche Schilderungen:
Sobald Ihr Antrag vom Leistungsträger genehmigt wurde, erhalten Sie und wir eine entsprechende Nachricht.
Diese Unterlagen werden bei uns durch die Ärztliche Leitung bewertet und mit entsprechenden Hinweisen an das zentrale Patientenmanagement weitergegeben, von wo Sie nach den Maßgaben automatisch den nächstmöglichen oder den gewünschten Termin erhalten.
Ihre Ansprechpersonen aus unserem Patientenmanagement: Patientenmanagement (PDF zum Download)
Beihilfeberechtigte/Selbstzahler
Sie unterschreiben eine Aufnahmevereinbarung für Selbstzahler und reichen die Rechnungen zur Erstattung ein. Mit Restkostenversicherungen rechnen wir gerne direkt ab, wenn Sie uns eine „Abtretungserklärung“ zusenden.
Wichtig: Klären Sie die Kostenübernahme unbedingt vor Reha-Antritt mit den beteiligten Stellen ab.
Anmeldung aus einem Krankenhaus zur Rehabilitation (Anschlussheilbehandlung): Hier übernimmt in aller Regel der Krankenhaussozialdienst diese Aufgabe.