Auch hier muss unterschieden werden:
Für eine Krankenhausbehandlung ist in aller Regel Ihre gesetzliche Krankenkasse oder Ihre private Krankenversicherung (oft auch in Verbindung mit der Beihilfe) zuständig. Beachten Sie bitte als privat Versicherter, dass Ihre Versicherung/Beihilfestelle vor der Aufnahme einer Behandlung zustimmen muss. Grund: Weil wir sowohl Krankenhaus- wie auch Rehabilitationsbehandlungen durchführen ("gemischte Einrichtung").
In bestimmten Fällen können aber auch noch andere Kostenträger zuständig sein (z. B. Berufsgenossenschaften bei anerkannten Arbeitsunfällen).
Im Bereich der Rehabilitation kommen mehrere Kostenträger in Frage, manchmal ändert sich das sogar während Ihres Aufenthaltes. Es ist nicht immer einfach, den richtigen Kostenträger gleich zu erkennen, aber hier helfen Ihnen die Fachleute bei der Antragsstellung gerne weiter.
Ein kurzer Überblick, wer für Ihre Reha zuständig sein könnte:
Die Rentenversicherung (DRV): Bei Erwerbstätigen, die bestimmte Anspruchszeiten erfüllt haben und in den Alltagsverrichtungen weitgehend selbständig sind
Die Krankenkassen: Bei nicht Erwerbstätigen oder bei denen die Anspruchsvoraussetzungen noch nicht erfüllt sind. Oder bei Patienten, die noch erheblich unterstützungsbedürftig sind (z. B. Behandlungsphase "C").
Die Beihilfe: Bei Beihilfeberechtigten. Die Kliniken Schmieder sind "beihilfefähig" nach den jeweiligen Beihilfevorschriften
Die Privatversicherungen: Setzen Sie sich bitte vor einer Behandlung mit Ihrer Versicherung in Verbindung, da die Leistungen davon abhängt, welchen Tarif Sie abgeschlossen haben.
Die Berufsgenossenschaften: Wenn die Behandlung mit einem anerkannten Arbeitsunfall in Verbindung steht
Sonstige: In Einzelfällen können auch noch andere Kostenträger zuständig werden, aber wird dann auch im jeweiligen Einzelfall geklärt