Nach einer Rehabilitation ist es für Patientinnen und Patienten oft wichtig weiter „am Ball zu bleiben!". Nachsorgeleistungen erhöhen die Wirksamkeit von medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen, weswegen es eine Reihe von Programmen und Hilfestellungen gibt, die die Erfolge aus der Rehabilitation auch nach der Zeit in der Klinik stabilisieren und sichern sollen. Auf dieser Seite wollen wir Ihnen einen Überblick über vorhandene Nachsorgeprogramme und Hilfseinrichtungen geben.
Nachsorgeprogramme:
Für Patient:innen, die eine Anschlussheilbehandlung über die Deutsche Rentenversicherung Bund oder über die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg planen, stehen zwei Reha-Nachsorgekonzepte zur Verfügung. Beide Programme bieten eine Reihe von eigens dafür zugelassenen Einrichtungen an und können Ihnen von Ihrer behandelnden Rehabilitationsärztin/Ihrem behandelnden Rehabilitationsarzt verordnet werden.
- IRENA (Intensivierte Rehabilitationsnachsorge)
Dieses Programm für versicherte Personen der Deutschen Rentenversicherung Bund wird berufsbegleitend durchgeführt (z. B. in den Abendstunden) und umfasst bei neurologischen Krankheiten maximal 36 Behandlungseinheiten ohne Zuzahlung der versicherten Person. Nähere Informationen erhalten Sie auf der Seite der Deutschen Rentenversicherung Bund.
Nachsorgeangebote der Rentenversicherung (Link)
– Für mehr Flexibilität, ist es auch möglich an einer Digitalen Reha-Nachsorge teilzunehmen. Diese kann mit der „Mein Schmieder“-App absolviert werden, welche viele therapeutische Angebote und Schulungsmaterialien bietet. Nähere Informationen dazu finden Sie auf unserer Homepage:
Digitale Reha-Nachsorge (Link)
– Rehabilitationssport
Der Rehabilitationssport ist eine ergänzende Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation. Die Durchführung findet in einer Gruppe, meist in einer anerkannten öffentlichen Sportgruppe eines Sportvereines statt, und beinhaltet bewegungstherapeutische Übungen, wie zum Beispiel Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen und Bewegungsspiele. Die Gruppe wird von fachkundigen Übungsleiter:innen überwacht. Ziel ist es, Kraft, Ausdauer und Beweglichkeit zu fördern, das Selbstbewusstsein zu stärken und (wieder) ein Teil der Gesellschaft zu sein. Das Ärztliche Personal der Rehabilitationseinrichtung stellt den Bedarf fest und empfiehlt daraufhin eine Durchführung des Rehabilitationssportes.
Weitere Hilfestellungen in der Nachsorge:
Oft müssen jedoch weiterreichende Maßnahmen und Angebote beansprucht werden, wie zum Beispiel betreutes Wohnen, eine Werkstätte für Menschen mit einer Behinderrung, Tagesförderungseinrichtungen, ein Wohn- oder Pflegeheim, ambulante Dienste. Die Finanzierung der Angebote ist sehr verschieden: in Betracht kommen Krankenkasse, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung oder die Sozialämter. In vielen Bereichen sind hier Eigenbeteiligungen fällig, oder die Angebote müssen gar komplett selbst bezahlt werden.
Phase E – Einrichtungen (berufliche und gesellschaftliche Teilhabe)
Das Ziel der Phase E ist die Sicherung der Behandlungserfolge und ggf. die berufliche Wiedereingliederung, sowie die Teilhabe an der Gesellschaft. Angebote der Phase E sind sehr vielschichtig beispielsweise: Werkstätten für Menschen mit Behinderung, Wiedereingliederung in das Berufsleben oder auch betreute Wohnformern mit entsprechender Förderung. Sie können jedoch auch in Form von Therapie-, Beratungs-, Betreuungs- und Pflegeangebot nach erfolgter Rehabilitation / Teilrehabilitation unter dem Motto "Hilfe zur Selbsthilfe" stattfinden. Es soll somit das Zurückkehren zu einem selbstbestimmten Leben ermöglicht werden.
Angebote der Phase F
Trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen in der Akutbehandlung und in der nachfolgenden Rehabilitation bleiben bei einer Reihe von neurologischen Patienten schwerste Schädigungen bestehen. Es gibt Stiftungen und Organisationen, die sich genau für solche Patienten einsetzen:
Schädel-Hirnpatienten in Not e.V.
ZNS - Hannelore Kohl Stiftung
Bundesarbeitsgemeinschaft Phase F
Haushaltshilfenvermittlung über die Arbeitsagentur:
Wer eine Hilfe für pflegebedürftige Angehörige sucht, um so in der vertrauten Umgebung daheim bleiben zu können, kann die Haushaltshilfenvermittlung der ZAV (Zentrale Auslands- und Fachvermittlung) in Anspruch nehmen.
Zusätzliche Anlaufstellen bei Fragen zur Nachsorge:
Landratsamt: Sozialamt; Abt. Eingliederungshilfe
Bundesagentur für Arbeit
Beratungsstellen für Menschen mit erworbener Hirnschädigung
Schädel-Hirnpatienten in Not - Selbsthilfeverband
Fragile Suisse - Schweizerische Vereinigung für Hirnverletzte Menschen und Angehörige
amsel - Das Multiple Sklerose Portal für MS-Betroffene