Hinweisgeberportal

Hinweise zum Meldeverfahren

Für die Entgegennahme und für die Bearbeitung von Meldungen und Hinweisen nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stellen die Kliniken Schmieder eine interne Meldestelle zur Verfügung. Die Meldungen sind zu richten an unseren Partner, der die Meldestelle bereithält:

Herold Unternehmensberatung GmbH
Vertraulich / Compliance
Hafenstraße 1a
23568 Lübeck

Telefon: 0451-160852-15
E-Mail: sicher-melden@hub24.de

Beschwerdekanal

Für Meldungen und Hinweise nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) und dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) stehen Ihnen folgende Kanäle bei der Herold Unternehmensberatung GmbH zur Verfügung:

  • Brief
  • E-Mail
  • Telefon und/oder in persönlicher Form zu den Geschäftszeiten montags – freitags von 09:00 – 18:00 Uhr (außer an bundeseinheitlichen Feiertagen)
  • Hinweisgeberportal der Kliniken Schmieder

Zugang: HINWEISGEBERPORTAL

Wir freuen uns über jeden Hinweis, der uns über unser eigenes Meldesystem erreicht. Denn so können wir frühzeitig auf Missstände reagieren und Verstöße abstellen. Es kann aber jeder selbst entscheiden, wohin er sich wenden möchte. Informationen zu externen Meldestellen sind verfügbar unter den Seiten des Bundesjustizamtes: Bundesjustizamt

Grundsätze des Hinweisgebersystems

  • Anonymität
    Sie können Ihre Meldung anonym abgeben. Personenbezogene Daten sind optional und werden nur von der internen Meldestelle zur stichhaltigen Prüfung verwendet. Wenn weitere Maßnahmen erfolgen, bei denen eine Offenlegung oder Rückschluss auf Ihre Identität möglich ist, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Informationen.
  • Freiwilligkeit
    Alle Meldungen erfolgen auf freiwilliger Basis. Die Nennung Ihres Namens ist optional und nicht verpflichtend.
  • Sanktionsfreiheit
    Hinweisgebern drohen keinerlei Sanktionen. Wir achten darauf, dass keine Repressalien gegenüber Hinweisgebern stattfinden.
  • Unabhängigkeit
    Die interne Meldestelle arbeitet unabhängig von dienstlichen Weisungen der Kliniken Schmieder.
  • Vertraulichkeit
    Personenbezogene Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Alle Meldungen und damit verbundenen Prüfungen werden vertraulich behandelt. Die Beteiligten sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung Ihrer Funktion. Bei Maßnahmen, die eine Offenlegung oder Rückschluss auf Ihre Identität ermöglichen, benötigen wir Ihre schriftliche Einwilligung zur Weitergabe Ihrer Informationen.

Art der Beschwerden und Hinweise

Über dieses Portal sollten vor allem mögliche Gesetzesverstöße gemeldet werden, die straf- oder bußgeldbewehrt sind, sofern die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient. Ebenso sollen hier gemeldet werden mögliche Gesetzesverstöße bzgl. Geldwäsche, in Bezug auf die Nichteinhaltung von Vorgaben zur Produktsicherheit, von Vorgaben zum Umweltschutz, zum Strahlenschutz und zur kerntechnischen Sicherheit, zum Schutz personenbezogener Daten, zur Sicherheit in der Informationstechnik oder Regelungen zu Vergabeverfahren. Verstöße gegen die Einhaltung von Hygienevorschriften, Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und auch Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gehören auch zu den hier zu meldenden Themen. Es können auch Hinweise gegeben werden, die sich auf Verletzungen von Menschenrechten oder auch auf umweltbezogene Pflichten beziehen, die durch das wirtschaftliche Handeln der Kliniken Schmieder oder von einem ihrer unmittelbaren Zulieferer entstanden sind.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass unser Hinweisgebersystem nicht für Beschwerden und/oder andere Anliegen wie Lob oder Fragen zu Ihrem Aufenthalt bzw. Fragen zur Abrechnung gedacht ist. Hier bitten wir Sie, dass Sie sich an die jeweiligen Ansprechpartner wenden bzw. info@kliniken-schmieder.de nutzen.

Zuständigkeiten

Mit der Durchführung des Beschwerdeverfahrens sind ausschließlich geeignete und qualifizierte Personen betraut, die im Rahmen dieser Funktion unparteiisch handeln, d.h. sie sind unabhängig, nicht an Weisungen gebunden und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Vorgehensweise

  1. Melden von Verstößen
    Mitarbeitende und Dritte im betrieblichen Kontext der Kliniken Schmieder können Verstöße gegen geltende Gesetze, Rechtsvorschriften sowie unternehmenseigene Richtlinien, Verfahrens- oder Arbeitsanweisungen über unser Hinweisgebersystem melden.

    Bei der Meldung genügt zunächst das Vortragen von stichhaltigen Angaben. Der hinweisgebenden Person drohen infolge der Meldung keine Nachteile, wenn sie einen möglichen Rechtsverstoß nach bestem Wissen und in gutem Glauben meldet. Wir weisen jedoch darauf hin, dass böswillige, vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Vorwürfe rechtliche Konsequenzen für die meldende Person haben können. In einem solchen Fall wäre es möglich, dass ein Strafgericht die Anonymität aufhebt.
  1. Bestätigung des Hinweises
    Nachdem Sie Ihren Hinweis abgegeben haben, erhalten Sie innerhalb von 7 Tagen eine Bestätigung über den Eingang. Sofern Sie das möchten haben Sie die Möglichkeit, mit Hilfe einer Hinweis-ID und des von Ihnen festgelegten Passworts den Status und die Nachverfolgbarkeit Ihres Hinweises auf der Meldeplattform zu überprüfen. Ihre Anonymität bleibt dabei selbstverständlich gewahrt.
  1. Prüfung und Untersuchung
    Eingehende Hinweise werden von unserer Meldestelle auf Stichhaltigkeit geprüft und darauf basierend ggf. weitere Untersuchungen eingeleitet.
  1. Umsetzung und Nachverfolgung von Abhilfemaßnahmen
    Je nach Ergebnis der Untersuchung werden geeignete Abhilfemaßnahmen ergriffen, um dem gemeldeten Verstoß zu begegnen. Nach Abschluss des Verfahrens, spätestens 3 Monate nach der Eingangsbestätigung, erhalten Sie eine Mitteilung über den Ausgang des Verfahrens, die Sie mit Hilfe Ihrer PIN abrufen können.
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