Wir (Kliniken Schmieder) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesgesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Landes-Behindertengleichstellungsgesetz - L-BGG) und L-BGG-Durchführungsverordnung
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.kliniken-schmieder.de.
Letzte Aktualisierung der Website
Diese Website wurde zuletzt am 26. Februar 2026 in wesentlichen Punkten inhaltlich überarbeitet.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist mit den gesetzlichen Anforderungen zum überwiegenden Teil vereinbar. Diese Bewertung basiert auf einer im Jahr 2025 durchgeführten Überprüfung.
Verwendete Evaluationsmethode
Evaluation durch TWT Group GmbH (extern), WAVE, Equalweb, taba11y (intern)
Folgende Änderungen haben wir umgesetzt:
Ausnahmen
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind noch nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Die Kliniken Schmieder arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren zu beseitigen. Aufgrund der Vielzahl an Materialien und der Komplexität der Seite sind noch nicht alle Inhalte und Services vollständig barrierefrei gestaltet.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279-3360
E-Mail: poststelle@bfbmb.bwl.de
Schlichtungsstelle
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen.
Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Baden-Württemberg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. März 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24. März 2026 überprüft.